Von Daniel Gerlach
Der Streit um drei antike Trinkschalen im Rhein-Main-Gebiet steuert auf ein dramatisches Ende zu: Es geht um Existenzgrundlagen des Antikenhandels – und um die deutsch-türkischen Beziehungen
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Dienstag, 11. Mai 2010
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3 Kommentare:
Sehr undurchsichtige und interessante Geschichte. Aber wie sind denn die internationalen völkerrechtlichen Regelungen? Fakt ist doch, dass die antiken Gegenstände ohne Erlaubnis aus der Türkei gelangt sind. Hat die Türkei damit nicht automatisch das Recht, sie zurückzufordern?
Theoretisch hat die Türkei das Recht, praktisch gestaltet sich das nach deutschem Recht weiterhin schwierig. Anbei ein paar Links zu ähnlichen Fällen und Hintergründe zur Rechtslage.
http://www.zenithonline.de/wirtschaft/hintergruende/?article=360&cHash=170b581bc6
http://web.uni-marburg.de/vorgeschichte/Stellungnahme_UNESCO_70_MMK.pdf
http://www.icom-deutschland.de/schwerpunkte-kulturgueterschutz.php
http://www.faz.net/s/RubFC06D389EE76479E9E76425072B196C3/Doc~E70DFAFF6D1AD434581AEEAE76EEDD5AF~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Aus dem Text geht die Reaktion bzw. Position der tr. Regierung nicht richtig hervor, bzw. welche Auswirkungen dieser Fall für die deutsch-tr. Beziehungen implizieren.
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