Das oberste ägyptische Gericht hat die Rechte der Bahai im Land gestärkt. Die etwa 2000 Anhänger der Religionsgemeinschaft in Ägypten werden künftig nicht mehr gezwungen, sich in ihren Ausweispapieren zum Islam, Christen- oder Judentum zu bekennen, sondern können künftig diese Spalte freilassen.
Mit diesem Urteil, das nicht angefochten werden kann, endet ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Menschenrechtlern und dem ägyptischen Staat. Die Auseinandersetzung begann, als als die ägyptischen Behörden im Jahr 2000 anfingen, neue Personalausweise zu erstellen. Seither waren die Bahais gezwungen, sich zu einer der drei abrahamitischen Religionen zu bekennen. 2004 ging das Innenministerium gar einen Schritt weiter und konfiszierte alle Geburtsurkunden und Ausweise, in denen der Bahaismus als Religion aufgeführt wird.
In Ägypten, einem Staat in dem seit 1981 offiziell ein Ausnahmezustand herrscht, ist es jedoch Vorschrift, seine Papiere stets bei sich zu tragen. Ohne Dokumente ist es schlicht unmöglich sich um einen Job zu bewerben, Eigentum zu erwerben, ein Bankkonto zu eröffnen, Kinder in Schulen anzumelden oder sich auch nur im Krankenhaus behandeln zu lassen.
Als Kompromiss hatten Vertreter der ägyptischen Bahai zwischenzeitlich angeboten als Religion "Andere" in ihren Personalausweisen eintragen zu lassen. Dagegen hatten jedoch muslimische Anwälte Einspruch eingelegt. Im Dezember 2006 wurde den Bahais die offizielle Anerkennung als Religionsgemeinschaft gerichtlich verwährt.
Ägyptische Menschenrechtler feierten den Richterspruch am Montag, da er nicht nur die Rechte der Bahai in Ägypten stärke. Hossam Bahgat, Direktor der Ägyptischen Initiative für persönliche Rechte, erklärte: "Dieses endgültige Urteil ist ein großer Sieg für alle Ägypter, die für einen Staat kämpfen, in dem alle Bürger die gleichen Rechte besitzen - unabhängig von ihrem Glauben oder ihrer Religion."
Dienstag, 17. März 2009
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