Mittwoch, 4. Januar 2006

Libyen: Oppositionelle Häftlinge treten in Hungerstreik


Mehr als 130 politische Gefangene, die meisten von ihnen Mitglieder der verbotenen Muslimbruderschaft, haben in einem Gefängnis in Libyens Hauptstadt Tripoli einen unbegrenzten Hungerstreik begonnen. Wie Jouma Umami, Sekretär von Human Reight Solidarity, einer libyschen Gruppe die aus dem Exil in Genf operiert, mitteilte, reagierten die Gefangenen damit auf das von der Regierung nicht eingehaltene Versprechen, die Inhaftierten freizulassen.
Seif al-Islam Gadhafi, Sohn des libyschen Revolutionsführers Moammar Gadhafi, habe bereits vor zwei Jahren versprochen die 131 Häftlinge bis zum September 2004 zu entlassen, sich danach aber nicht an die Abmachung gehalten, so Umami weiter.
Seit Montag befinden sich die Gefangenen im Hungerstreik, die zu einer Gruppe von 152 Libyern zählen, die 1998 bei einer Verhaftungswelle gegen oppositionelle Aktivisten festgenommen wurden. Der Großteil von ihnen ist Mitglied oder Sympathisant der Muslimbruderschaft, die auch in Libyen die größte und stärkste islamistische Oppositionsbewegung stellt.
Im Februar 2002 verurteilte ein Gericht 10 der Festgenommenen zum Tode, 73 zu lebenslanger Haft und 11 weitere zu 10 Jahren Haft. 66 Angeklagte wurden freigesprochen. Im Oktober seien die Verfahren nun neu aufgerollt worden, die Urteile werden noch für diesen Monat erwartet. Fathi al-Mesmari, der ursprünglich zu 10 Jahren Haft verurteilt worden war, habe in einem Berufungsverfahren bereits eine lebenslange Haftstrafe erhalten, so Umami gegenüber AP.
"Wir verfolgen die Ereignisse sehr genau und mit großer Besorgnis. Wir verurteilen die anhaltende Inhaftierung von Häftlingen wegen ihres Glaubens in Libyen und betrachten dies als grobe Verletzung ihrer Rechte", so ein Statement von Human Right Solidarity, das von 21 weiteren Menschenrechtsgruppen in Ägypten, Syrien, Libanon und Bahrain unterzeichnet wurde.
Zwar hat Libyen in den vergangen Jahren eine Liberalisierung der Wirtschaft eingeleitet (alsharq berichtete ), politische Parteien sind aber weiterhin ebenso verboten wie eine freie politische Meinungsäußerung, die als Verrat angesehen wird und mit dem Tode bestraft werden kann.

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